Die Übergangsverordnung VUmwS vom 09.04.2010 fordert im § 3, dass bestimmte Tätigkeiten an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ausschließlich von Fachbetrieben ausgeführt werden.
Zu diesen Tätigkeiten gehören:
Reinigen - Einbauen - Aufstellen - Instandhalten - Instandsetzen.
Fachbetriebe verfügen über besonders fachkundiges und verantwortliches Personal mit einer speziellen Ausbildung auf dem Gebiet der technischen und wasserrechtlichen Vorschriften.
Zudem verfügen sie nachweislich über eine betriebliche Ausrüstung, um die Aufgaben sicher für Mensch und Umwelt ausführen zu können.
Sie müssen daher mit einer technischen Überwachungsorganisation, wie der accet, einen Überwachungsvertrag schließen und werden von dieser überwacht.